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   VG Halle, 17.09.2001 - 3 A 816/98   

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VG Halle, 17.09.2001 - 3 A 816/98 (https://dejure.org/2001,49158)
VG Halle, Entscheidung vom 17.09.2001 - 3 A 816/98 (https://dejure.org/2001,49158)
VG Halle, Entscheidung vom 17. September 2001 - 3 A 816/98 (https://dejure.org/2001,49158)
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  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach

    Auszug aus VG Halle, 17.09.2001 - 3 A 816/98
    Der insofern erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens durch die Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsaktes genügt indessen für die Entstehung einer Erledigungsgebühr nicht, selbst dann nicht, wenn die Aufhebung des Verwaltungsaktes durch den schriftsätzlichen Vortrag des Rechtsanwaltes der Kläger veranlasst wurde (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 05. Februar 1993, MDR 1993, S. 1250; BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, NVwZ 1982, S. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1993 - 1 S 280/93

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts nur bei wesentlichem Beitrag zur

    Auszug aus VG Halle, 17.09.2001 - 3 A 816/98
    Der insofern erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens durch die Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsaktes genügt indessen für die Entstehung einer Erledigungsgebühr nicht, selbst dann nicht, wenn die Aufhebung des Verwaltungsaktes durch den schriftsätzlichen Vortrag des Rechtsanwaltes der Kläger veranlasst wurde (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 05. Februar 1993, MDR 1993, S. 1250; BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, NVwZ 1982, S. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 14 S 1642/92

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Halle, 17.09.2001 - 3 A 816/98
    Deshalb ist für eine Mitwirkung hinsichtlich der Erledigung eine über die allgemeine Verfahrensführung hinausgehende Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten erforderlich, welche auf Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (OVG Münster, Beschluss vom 25. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, S. 112; Gerold u.a., a.a.O., § 24 Rdnr. 7 m.w.N.).
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